Hinweis: Der betriebliche Zugang des Bildungsschecks wird zum 31.12.2023 eingestellt.
Ab dem 01.01.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden. Der individuelle Zugang des Bildungschecks für Privatpersonen wird fortgeführt.
Mit dem Bildungsscheck werden private Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 Euro bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Das heißt: Interessierte Fortbildungsteinehmer können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.
Ebenso können Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen, den Bildungsscheck nutzen.
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, aber auch die Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt und beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht.
Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, gilt eine wichtige Einschränkung: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, erhält keinen Bildungsscheck. Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über den Servicedienst Call NRW: Montags bis freitags steht das Team unter 0180 3 100 118 für 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz für alle Bürgerinnen und Bürger bereit – in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr. Weitere Informationen sowie ihre Beratungsstelle vor Ort finden sie unter www.bildungsscheck.nrw.de oder www.bildungsscheck.com.