Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam veranlagten) nicht übersteigt. ** Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.
Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung bei uns abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden! Weitere Informationen erhalten sie unter www.bildungspraemie.info.
** Die Einkommensgrenze erklärt sich aus dem Vermögensbildungsgesetz. Das zu versteuernde Jahreseinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Sozialabgaben.